Inklusion
Ein inklusives Konzept
Schwerpunktschulen sind Grundschulen, die dauerhaft mit inklusivem Unterricht beauftragt sind und den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf bieten.
Im Jahr 2003 wurde die Grundschule Bitburg-Süd zur Schwerpunktschule ernannt. Sie übernimmt inklusive Aufgaben. Eltern, die eine inklusive Beschulung Ihres beeinträchtigten Kindes wünschen, können ihr Kind bei uns anmelden. Um den Aufgaben einer Inklusionsschule gerecht zu werden, wurde die personelle Ausstattung an Pädagogen im Vergleich zur Regelschule erhöht. Neben den hauptamtlichen Lehrerinnen und Lehrern und den Ganztagsschullehrkräften gehören nun auch Förderschullehrer/innen und pädagogische Fachkräfte zu unserem Kollegium. Die zusätzlichen Lehrkräfte ermöglichen es, unsere Klassen in vielen Stunden des Vormittags doppelt zu besetzen. In diesen Stunden kümmern sich zwei Lehrer um Ihre Kinder. Die Förderschullehrer/innen und die pädagogischen Fachkräfte sind nicht ausschließlich für die beeinträchtigten Kinder da, sondern für alle Schüler unserer Schule.
Weitere Informationen zu unserer Arbeit und zu dem Aufnahmeverfahren in die Schwerpunktschule finden Sie im Anschluss. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne bei Rückfragen zur Verfügung.
Informationen zur Aufnahme in die Schwerpunktschule Bitburg-Süd
Für Eltern von Kindern mit bestehenden oder vermuteten Beeinträchtigungen.
Anmeldung an der für Ihren Schulbezirk zuständigen Grundschule oder direkt an der Förderschule
Die bestehenden oder vermuteten Beeinträchtigungen Ihres Kindes werden bei der Schuleinschreibung auf dem Anmeldeblatt vermerkt, ebenso Ihr Wunsch auf integrative Beschulung. Ein Antrag auf Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf wird gestellt.
Im Rahmen der Einschreibung werden Sie über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informiert (Besuch einer Förderschule, einer Schwerpunktschule, eines Schulkindergartens). Sprechen Sie im Vorfeld auch mit den Erzieherinnen Ihres Kindes und schauen Sie sich die unterschiedlichen Einrichtungen an.
Nur Kinder mit einem sonderpädagogischen Gutachten und festgestelltem Förderbedarf können an der Schwerpunktschule aufgenommen werden.
Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens
Die zuständige Förderschule, für unseren Bezirk ist es in der Regel die Maximin-Schule, erstellt das sonderpädagogische Gutachten. Die Überprüfungen finden zumeist in den Kindergärten statt. Sie werden darüber informiert.
Gutachten-Eröffnung
Die Ergebnisse des Gutachtens werden Ihnen im Rahmen eines Förderausschusses eröffnet. Hieran nehmen die Eltern, Vertreter der Förderschule und Vertreter der Schwerpunktschule teil. Falls ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, kann Ihr Kind an der entsprechenden Förderschule oder der Schwerpunktschule angemeldet werden. Sie entscheiden dann, ob Ihr Kind in der entsprechenden Förderschule oder der Schwerpunktschule eingeschult werden soll.
Einschulung in der Schwerpunktschule
Ihr Kind wird an der Schwerpunktschule eingeschult. Es besucht nun mit den anderen Kindern unserer Schule die erste Klasse, wird aber nach den Richtlinien und Lehrplänen der Förderschule unterrichtet. Ihr Kind ist Förderschüler und kein Regelschüler.